AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Hotelreservation:
Der Vertrag kommt bei der schriftlichen Reservationsbestätigung des Hotel Rhätia St. Antönien zustande. Meldet der buchende Gast weitere Gäste an, so haftet er für den gesamten, sich aus der Reservation ergebenden Rechnungsbetrag.

Die konkreten Leistungen des Hotels sind in der Reservationsbestätigung aufgeführt. Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Hotel erbracht werden, so handelt das Hotel lediglich als Vermittler. Diese Leistungen werden separat verrechnet.

2. Zimmerbezug und –rückgabe Hotelreservation:
Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast nur während der im Vertrag vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine andere Nutzungsdauer bedarf der Einwilligung des Hotels. Reservierte Zimmer stehen dem Gast während der vereinbarten Zeit von frühestens 15.00 Uhr am Anreisetag bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung.

3. Annullationsbedingungen:
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, sind folgende Annullationskosten zu bezahlen:
Hotelreservationen können bis 8 Tage vor Ankunft kostenlos storniert werden.
Ab dem 7. Tag vor Ankunft berechnen wir 25% des Arrangementpreises.
Ab dem 5. Tag vor Ankunft berechnen wir 50% des Arrangementpreises.
Ab dem 3. Tag vor Ankunft berechnen wir 100% des Arrangementpreises.
Massgebend für die Berechnung ist das schriftliche Eintreffen der Annullation im Hotel.
Bei No-Show wird der Preis aller gebuchten Leistungen zu 100% verrechnet.

Veranstaltungen im Restaurant können bis 30 Tage vor Anreise kostenlos storniert werden. Bei einer Stornierung ab dem 29. Tag vor Anreise berechnen wir 25% der bestätigten Kosten. Bei einer Stornierung ab dem 21. Tag vor Anreise berechnen wir 50% der bestätigten Kosten. Bei einer Stornierung ab dem 10. Tag vor Anreise berechnen wir 100% der bestätigten Kosten.

Wurde bei Bankettveranstaltungen noch keine Leistung definiert, so wird von einem Basisbetrag von CHF 50.00 pro Person ausgegangen. Massgebend für die Berechnung ist das schriftliche Eintreffen der Annullation im Hotel.

Wird ein Anlass verschoben, ist eine nachträgliche Annullation nicht mehr möglich. Bei Nichterscheinen werden die vertraglich vereinbarten Preise in Rechnung gestellt.

4. Preise und Zahlungspflicht Restaurant / Hotelreservation:
Die Preise ergeben sich aus der Bestätigung resp. der Preisliste. Das Hotel Rhätia St. Antönien ist berechtigt, im Umfang der Reservation ganz oder teilweise Anzahlung zu verlangen. Die Anzahlung wird an den geschuldeten Hotelpreis resp. Allfällige Annullationskosten angerechnet. Das Hotel kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen.

5. Bezahlung/Rechnung:
Der Gast verpflichtet sich, Rechnungen des Hotel Rhätia St. Antönien vor Abreise bzw. innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Sollte unsere Rechnung nach 30 Tagen noch nicht beglichen sein, wird ein Verzugszins von 5% verrechnet. Das Hotel Rhätia St. Antönien akzeptiert Zahlungen in Schweizer Franken, TWINT oder mit einer akzeptierten Kreditkarte (Mastercard, Visa, American Express, Diners, Maestro/ EC). Bei einem Betrag ab CHF 2000.-- verrechnen wir einen Kommissionssatz von 2,3% (Amexco) resp. 1.5% (restliche Kreditkarten). Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

6. Bankett Nutzungsdauer:
Reservierte Veranstaltungsräume stehen dem Gast nur während der im Vertrag vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine andere Nutzungsdauer bedarf der Einwilligung des Hotel Rhätia St. Antönien.

7. Restaurant Extraleistungen:
Die Preisangaben des Hotel Rhätia St. Antönien für Extraleistungen und Mieten von Infrastruktur gelten gemäss Bestätigung. Der Veranstalter verpflichtet sich alle Speisen und Getränke, die im Hotel oder auf dessen Gelände konsumiert werden, vom Hotel Rhätia St. Antönien beziehen.

8. Haftung des Hotels Restaurant / Hotelreservation:
Das Hotel Rhätia St. Antönien haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichtes Verschulden wird nicht gehaftet. Sollte der Gast zu Schaden kommen oder mit den Leistungen des Hotels nicht zufrieden sein, so hat er dies dem Hotel unverzüglich zu melden, andernfalls kann er keine Rechte mehr geltend machen.

9. Haftung des Gastes Restaurant / Hotelreservation:
Der Kunde haftet gegenüber dem Hotel Rhätia St. Antönien für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Gäste oder Teilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hotel Rhätia St. Antönien dem Kunden ein Verschulden nachweisen muss.

10. Fundgegenstände Restaurant / Hotelreservation:
Fundgegenstände werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer 3monatigen Aufbewahrungsfrist entsorgt.

11. Gerichtsstand Restaurant / Hotelreservation:

Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien St. Antönien (Schweiz). Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

01.05.2024, St. Antönien